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Die Selbstverwaltung
Die Aufgaben der Burgenländischen Gebietskrankenkasse werden durch das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz (ASVG) bestimmt und bestehen im Wesentlichen in der Durchführung der Krankenversicherung für die im Burgenland beschäftigten Dienstnehmer und diesen gleichgestellten selbstständig Erwerbstätigen sowie für die im Burgenland wohnenden Pensionisten und Arbeitslosen. Diese Aufgaben erfüllt die Kasse als Körperschaft öffentlichen Rechts in Form der Selbstverwaltung. Selbstverwaltung heißt, dass die Kasse im Rahmen der bestehenden Gesetze - zwar unter Aufsicht, jedoch unabhängig von Weisungen staatlicher Behörden - zu handeln und zu entscheiden hat. In den Organen der Kasse sind von Interessenvertretungen entsandte Vertreter der Dienstnehmer und Dienstgeber, die so genannten Versicherungsvertreter, tätig. Durch diese organisatorische Struktur soll eine ausgeglichene Berücksichtigung all jener Interessen erreicht werden, die die Sozialversicherung unmittelbar betrifft. Außerdem können die Vertreter von Dienstnehmer- oder Dienstgebervertretungen und von Pensionisten- und Behindertenvereinen ihre Interessen in einem Beirat wahrnehmen.

Die Aufgaben der Burgenländischen Gebietskrankenkasse werden von der Generalversammlung, dem Vorstand und von der Kontrollversammlung wahrgenommen. Eine wichtige Rolle kommt dem vom Vorstand gewählten Obmann zu. Er führt in allen Verwaltungskörpern - mit Ausnahme der Kontrollversammlung - und in allen Ausschüssen den Vorsitz und vertritt die Kasse nach außen.
Obmann Hartwig Roth
Obmann
Hartwig Roth
Johann Wagner
Obmann-Stellvertreter
Johann WAGNER
Obmannstellvertreterin Rasztovits
Obmann-Stellvertreterin 
Josefine RASZTOVITS
Franz Rittsteuer
Vorsitzender der Kontrollversammlung
Franz RITTSTEUER


KV-Drobits
Stellvertr. Vorsitzender der Kontrollversammlung
Mag. Christian DROBITS
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