Arbeitsbehelf Arbeitsbehelf für Privathaushalte Beitragskalender Neuvergabe einer Beitragskontonummer
Hier finden Sie einerseits die aktuellen Themen und Grundlagen für die Abrechnung der Sozialversicherungsbeiträge und andererseits Antworten auf häufig an uns gestellte Fragen. Informationen zur Meldungserstattung via Datenfernübertragung runden unser Angebot ab.
Durch die Fülle der in immer kürzeren Abständen erfolgenden Gesetzesänderungen ist es uns ein besonderes Anliegen, Ihnen bei der Umsetzung der neuen Bestimmungen so gut wie möglich behilflich zu sein.
Nur ein Miteinander ist der richtige Weg, um in einer Zeit rasch stattfindender Veränderungen bestehen zu können.
Arbeitsbehelf
Arbeitsbehelf für Privathaushalte
Wenn Sie in Ihrem Haushalt z. B. eine Reinigungskraft beschäftigen wollen, dann ist diese Broschüre genau das Richtige für Sie!
Beitragskalender
Zur Finanzierung der zahlreichen arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen wird ab 1. September 2009 die Altersgrenze für die Tragung des AlV-Beitrages älterer Arbeitnehmer aus Mitteln der Arbeitslosenversicherung um ein Jahr verschoben. Somit sind ab diesem Zeitpunkt Personen beitragsbefreit, die das 58. Lebensjahr vollendet haben oder das 57. Lebensjahr vor dem 1. September 2009 vollendet haben (§ 2 Abs 8, § 10 Abs 39 AMPFG).
Zusätzlich entfällt mit 1. September 2009 das Bonus/Malus-Modell, das einen Bonus für den Dienstgeber bei Einstellung (Entfall des Dienstgeberanteils des AlV-Beitrages) bzw. einen Malus (einmaliger Sonderbeitrag) bei Freisetzung von Arbeitsnehmern nach Vollendung des 50. Lebensjahres vorgesehen hat.
Weiters wurden kleinere redaktionelle Änderungen durchgeführt und die nicht mehr gültigen Verrechnungsgruppen N33, N43, N62 und N99 entfernt.
Dienstgeber
