Allgemeine Erklärungen
Heilbehelfe |
Heilbehelfe sind Behelfe, die zur Heilung oder Linderung eines Krankheitszustandes dienen, zB Brillen, orthopädische Schuheinlagen oder Bruchbänder. Heilbehelfe werden nur über ärztliche Verordnung in einfacher und zweckentsprechender Ausführung gewährt und von der Gebietskrankenkasse, nach Abzug eines Kostenanteiles des Versicherten (Angehörigen), bezahlt.
Hilfsmittel |
Hilfsmittel sollen die Funktion fehlender oder unzulänglicher Körperteile übernehmen bzw. die mit einem Gebrechen verbundene körperliche oder psychische Beeinträchtigung mildern oder beseitigen.
Alle Heilbehelfe und Hilfsmittel müssen von einem Arzt verordnet werden. Bei tariflich nicht geregelten Produkten benötigen Sie zusätzlich einen Kostenvoranschlag der Lieferfirma (Vertragspartner).
Kostenbeteiligung
Heilbehelfe |
Heilbehelfe werden nur über ärztliche Verordnung in einfacher und zweckentsprechender Ausführung gewährt und von der Gebietskrankenkasse, nach Abzug eines Kostenanteiles des Versicherten (Angehörigen), bezahlt. Dieser Kostenanteil beträgt 10% der Kosten eines Heilbehelfes, mindestens aber EUR 34,80 bei Sehbehelfen mindestens EUR 104,40.
Keine Kostenbeteiligung wird verrechnet bei:
- Versicherten bzw. Angehörigen, die das 15. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
- Versicherten bzw. Angehörigen, für die, ohne Rücksicht auf das Lebensalter, Anspruch auf erhöhte Familienbeihilfe besteht
- bei Vorliegen einer besonderen sozialen Schutzbedürftigkeit gemäß den Richtlinien über die Befreiung von der Entrichtung der Rezeptgebühr
- wenn sie im Rahmen von medizinischen Maßnahmen der Rehabilitation verordnet werden.
Die Burgenländische Gebietskrankenkasse übernimmt die Kosten für einen Heilbehelf bis maximal
EUR 1.392,00 | für Kontaktlinsen sofern keine Direktverrechnung erfolgt |
EUR 522,00 |
für andere optische Heilbehelfe |
EUR 870,00 | für vergrößerte Sehhilfen |
EUR 1.392,00 | für Perücken |
EUR 3.480,00 |
für Rollstühle |
EUR 870,00 | sowie für alle übrigen Heilbehelfe und Hilfsmittel |
Die Verordnungen von Wahlärzten müssen vor dem Bezug von der Gebietskrankenkasse anerkannt werden.
Hilfsmittel |
Die Burgenländische Gebietskrankenkasse leistet für Hilfsmittel einen Zuschuss von 90% der Kosten bei einer Neuanschaffung oder notwendigen Reparatur, höchstens jedoch EUR 870,00. Vom Versicherten (Angehörigen) sind 10% der tatsächlichen Kosten, mindestens aber EUR 34,80 zu tragen.
Für die Befreiung von diesem Kostenanteil bestehen dieselben Regelungen wie bei den Heilbehelfen.
Werden Hilfsmittel im Rahmen der medizinischen Rehabilitation abgegeben, übernimmt die Krankenkasse die gesamten Kosten, für den Versicherten (Angehörigen) entfällt der Kostenanteil.